AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KKS GmbH

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von
KKS GmbH
Ackerstraße 32
06869 Coswig

Tel.: +49 34903 47801
E-Mail: info@kino-kaesesauce.de
Web: https://www.kino-kaesesauce.de/
Geschäftsführer: Mathias Lange

Umsatzsteuernummer: DE 369 292 784

(nachfolgend „KKS GmbH“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen KKS GmbH und dem Kunden, welcher Leistungen jedweder Art von KKS GmbH in Anspruch nimmt.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Geschäftsbedingungen sind Gegenstand aller Verträge von KKS GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt).
(2) Lieferungen, Leistungen und Angebote von KKS GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
(3) Etwaigen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
(4) KKS GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von KKS GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung dieser Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. KKS GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung über die Widerspruchsfrist zu informieren sowie auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen, wie auch Software und Software-Applikationen von KKS GmbH. Hierzu zählen Lizenzierung, Support, Training, Consulting sowie Customizing (nachfolgend zusammenfassend „Leistung“ genannt). Darüber hinaus können weitere Lieferungen und Leistungen von KKS GmbH Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sein.
(2) Alle Leistungen werden von KKS GmbH auf Basis der jeweils gültigen Preisliste schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail angeboten. Voraussetzung für die Erstellung eines Angebots ist eine konkrete, schriftliche Anforderungsbeschreibung durch den Kunden oder das Ausfüllen von durch KKS GmbH zur Verfügung gestellten Formularen und deren Rückgabe an KKS GmbH. Dem Angebot von KKS GmbH und der konkreten, schriftlichen Anforderungsbeschreibung des Kunden beziehungsweise des Formulars ist die Nutzung des Online-Bestellformulars von KKS GmbH gleichgesetzt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von KKS GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass KKS GmbH diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(2) Ein Vertrag kommt mit Annahme eines Angebotes von KKS GmbH durch den Kunden per Fax, Brief oder E-Mail zustande. Im Falle der Nutzung des Online-Bestellformulars kommt ein Vertrag mit der von KKS GmbH an den Kunden per Fax, Brief oder E-Mail rückgesendeten Auftragsbestätigung zustande.

§ 4 Erbringung der Leistung(en)

(1) Lizenzierung
(1.1) KKS GmbH hält die Software über seine Server für den Kunden zum Abruf bereit. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software von KKS GmbH mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines betriebssystemunabhängigen, TOP 3 gelisteten Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß dem geschlossenen Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
(1.2) KKS GmbH stellt dem Kunden ein Benutzerkonto für die Nutzung seiner Dienste zur Verfügung. Mit Hilfe eines passwortgeschützten Zugangs erhält der Kunde Zugriff auf das von ihm bestellte Leistungspaket.
(1.3) Der Anspruch des Kunden auf Nutzung der von KKS GmbH im Rahmen der Lizenzgewährung zur Verfügung gestellten Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. KKS GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit des Services von 98,5 % im Jahresmittel unter Ausschluss der Zeiten, in denen die Nutzung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von KKS GmbH liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Verschulden Dritter, für den Kunden unmöglich ist. Eine durchgängige Verfügbarkeit sämtlicher Funktionalitäten wird von KKS GmbH nicht geschuldet. Auch schuldet KKS GmbH nicht das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität beziehungsweise einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu beziehungsweise von Rechnern.
(1.4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(1.5) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch nicht vom Kunden an KKS GmbH benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von 24 Monaten Mindestvertragsdauer für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. KKS GmbH ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde KKS GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
(1.6) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden von KKS GmbH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist KKS GmbH berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. KKS GmbH wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise Zugriff auf seine Daten ermöglichen.

(2) Support
(2.1) Der Kunde stellt seine Supportanfragen per Telefon, Telefax oder E-Mail beziehungsweise über das Internet an die von KKS GmbH genannte(n) Adresse(n). KKS GmbH wird die Supportanfragen bearbeiten und dem Kunden die von KKS GmbH vermutete Lösung mitteilen.
(2.2) KKS GmbH steht montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr für telefonische Anfragen des Kunden zum Vertragsgegenstand zur Verfügung mit Ausnahme von Tagen, die am Sitz der Gesellschaft (zurzeit: Dessau) Feiertage sind. KKS GmbH ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zu beantworten, die Leistungen betreffen, welche nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
(2.3) Der Anspruch des Kunden auf Support durch KKS GmbH bedingt, dass sich der Kunde gegenüber KKS GmbH legitimiert. Hierzu hat der Kunde im Rahmen der Anfrage seine Kundennummer anzugeben.
(2.4) Der Anspruch des Kunden auf Support erlischt, wenn der Kunde gegenüber KKS GmbH mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Kunde stellt KKS GmbH von jeglicher Haftung für Schäden frei, die aufgrund der Einstellung des Supports aus diesem Grunde entstehen können.
(2.5) Support ist eine Dienstleistung. Ein Erfolg des Supports ist durch KKS GmbH nicht geschuldet.

(3) Training
(3.1) KKS GmbH führt selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte Schulungen für Mitarbeiter des Kunden in einem Trainingscenter von KKS GmbH, an einem durch KKS GmbH vorgegebenen anderen Ort oder – aufgrund gesonderter Vereinbarung – im Hause des Kunden durch.
(3.2) Kann bei Schulungen im Hause des Kunden die Leistung aus Gründen, die KKS GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so ist die vereinbarte Leistung dennoch zu vergüten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die betreffenden Mitarbeiter von KKS GmbH anderweitig eingesetzt werden konnten.
(3.3) Der konkrete Leistungsumfang und der Inhalt der Schulung richten sich nach dem vordefinierten Leistungskatalog von KKS GmbH, der bei KKS GmbH angefragt werden kann. Der Kunde trägt ausschließlich die Verantwortung für die Beauftragung des korrekten Leistungsumfangs.
(3.4) Abweichungen vom vordefinierten Leistungskatalog von KKS GmbH sind im Rahmen der Beauftragung von Individualschulungen möglich, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen KKS GmbH und dem Kunden.
(3.5) Die Durchführung der Schulung durch einen bestimmten Trainer ist nicht geschuldet. Vielmehr entscheidet KKS GmbH über den zum Einsatz kommenden Trainer.
(3.6) Ausschließlich KKS GmbH ist den zum Einsatz kommenden Trainern gegenüber weisungsbefugt.
(3.7) Schulungen sind Dienstleistungen. Ein Schulungserfolg ist durch KKS GmbH nicht geschuldet.
(3.8) Von KKS GmbH verursachte Änderungen hinsichtlich Ort und Zeitpunkt der Schulung berechtigen den Kunden, kostenfrei von dem geschlossenen Schulungsvertrag zurückzutreten.

(4) Consulting
Wird KKS GmbH beratend tätig, wird lediglich die Dienstleistung, nicht aber ein Beratungserfolg geschuldet.

(5) Customizing
Im Rahmen erteilter „Customizing-Aufträge“ (nachfolgend: „Anpassungsentwicklungen“), wie zum Beispiel die Erstellung einer Website, werden individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und KKS GmbH getroffen, für die dann wiederum diese Geschäftsbedingungen ergänzend gelten.

(6) Foto Service
(6.1) KKS GmbH fertigt durch eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister Fotografien von Fahrzeugen des Kunden auf dessen Gelände an.
(6.2) Kann der Foto Service im Hause des Kunden aus Gründen, die KKS GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so ist die vereinbarte Leistung dennoch zu vergüten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der externe Dienstleister von KKS GmbH anderweitig eingesetzt werden konnte.
(6.3) Der konkrete Leistungsumfang und der Inhalt des Foto-Service richtet sich nach dem vordefinierten Leistungskatalog von KKS GmbH, der bei KKS GmbH angefragt werden kann. Der Kunde trägt ausschließlich die Verantwortung für die Beauftragung des korrekten Leistungsumfangs.
(6.4) Die erstellten Fotografien dienen ausschließlich der Verwendung innerhalb der Software. KKS GmbH stellt die Fotografien in die Software ein. Der Kunde kann die Fotografien im Rahmen der Möglichkeiten der Software weiterverwenden.
(7) Zustandsberichte
(7.1) KKS GmbH beauftragt externe Dienstleister auf eigene Rechnung mit der Erstellung von Zustandsberichten.
(7.2) Können in Auftrag gegebene Zustandsberichte aus Gründen, die KKS GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erstellt werden, so ist die vereinbarte Leistung dennoch zu vergüten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der externe Dienstleister von KKS GmbH anderweitig eingesetzt werden konnte.
(7.3) KKS GmbH stellt dem Kunden die Zustandsberichte digital zur Weiterbearbeitung zur Verfügung.
(7.4) Auf Wunsch kann der Kunde die Software zur Erstellung von Zustandsberichten im Rahmen eines Lizenzvertrages nutzen. Die Erstellung der Zustandsberichte erfolgt dann in eigener Verantwortung und ohne Gewährleistung durch KKS GmbH.

(8) Bereitstellung von Daten
(8.1) Sofern der Kunde auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit KKS GmbH berechtigt ist, Daten aus dem System von KKS GmbH in Ihre Börse(n) einzustellen, gilt Folgendes:
(8.2) Der Kunde ist berechtigt, selbstständig die innerhalb der Software zur Verfügung stehenden Börsenschnittstellen hinsichtlich der Zielbörse für den Datenexport auszuwählen, zu aktivieren, zu deaktivieren und die Anzahl der Datenübertragungen zu bestimmen. Ein Recht des Börsenbetreibers auf Erhalt bestimmter Datenbestände aus der Software besteht nicht.
(8.3) Die Daten werden jeweils nur so übertragen, wie die Schnittstelle zur Börse es zulässt.
(8.4) KKS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Korrektheit der übermittelten Daten.
(8.5) Den Betreibern von Börsen ist es ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von KKS GmbH untersagt, die Daten, die von der Software über eine Schnittstelle übertragen wurden, an Dritte weiterzuleiten. Dies gilt insbesondere für die Weiterleitung an weitere Börsen.
(9) Domains (Internetadresse), Hosting und E-Mail
(9.1) Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Es gelten somit bei entsprechenden Leistungen von KKS GmbH ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.
(9.2) KKS GmbH wird bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. KKS GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Vielmehr garantiert der Kunde KKS GmbH, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
(9.3) KKS GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server im Rahmen des aktuellen Standes der Technik und im Umfang von 98,5 % im Jahresmittel unter Ausschluss der Zeiten, in denen die Nutzung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von KKS GmbH liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Verschulden Dritter, für den Kunden unmöglich ist. Eine durchgängige Verfügbarkeit wird von KKS GmbH nicht geschuldet. Auch schuldet KKS GmbH nicht das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität beziehungsweise einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu beziehungsweise von Rechnern.
(9.4) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
(9.5) KKS GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Website des Kunden in der Internetpräsenz, es sei denn, KKS GmbH kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. KKS GmbH bedient sich bei der Erstellung von Websites im Kundenauftrag der jeweils aktuellen, gängigen Browserversionen.
(9.6) KKS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Je nach Ausgestaltung einer Internetpräsenz bestehen spezifische Kennzeichnungspflichten, wie zum Beispiel aufgrund des Telemediengesetzes und der DSGVO.
(9.7) Zur Sicherstellung der E-Mail-Services bedient sich KKS GmbH externer Dienstleister.

§ 5 Rechte und Pflichten von KKS GmbH

(1) Die von KKS GmbH genannten Termine und Fristen sowie der Ort der Leistungserbringung sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Alle Leistungszusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und Selbstleistung. Teillieferungen und -leistungen an KKS GmbH sind nicht zulässig.
(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sowie Verzögerungen durch, dem Kunden zuzurechnende Dritte, berechtigen KKS GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. KKS GmbH wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
(4) Im Übrigen kommt KKS GmbH erst dann in Verzug, wenn der Kunde KKS GmbH nach Fälligkeit der Leistung schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat.
(5) Für urheberrechtlich geschützte Werke von KKS GmbH, wie zum Beispiel die KKS GmbH-Bildschirmmaske oder Anpassungsentwicklungen, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der KKS GmbH zustehenden Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich im Vertragsgebiet nicht beschränkte Recht, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse und, soweit der Auftrag die Erstellung von Programmcodes zum Gegenstand hat, diese im Objektcode für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen. Der Quellcode ist nicht Gegenstand dieser Rechtsübertragung.
(6) Für Open Source Programme gilt § 5 Absatz 5 nicht. Im Falle der Verwendung von Open Source Programmen im Rahmen der Leistungserbringung durch KKS GmbH finden ausschließlich die zu den Open Source Programmen zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.

§ 6 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungslieferungen/-leistungen zu erbringen, damit KKS GmbH die vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen und Zugänge zur Verfügung stellen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend. Darüber hinaus kann KKS GmbH die volle Vergütung auch ohne Fertigstellung zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Leistung gegenüber dem Kunden hätte erbracht werden können, wenn dieser seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wäre.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von KKS GmbH nach Bekanntgabe der Fertigstellung und deren Bereitstellung unverzüglich auf offensichtliche Mängel und Fehler zu überprüfen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Frist, innerhalb der offensichtliche Mängel gerügt werden können, 1 Woche ab dem Zeitpunkt der Information des Kunden über die Fertigstellung und Bereitstellung der Leistung durch KKS GmbH. Festgestellte Mängel sind KKS GmbH in detaillierter Weise schriftlich mitzuteilen.
(3) Für wirtschaftlich selbstständig nutzbare Teile kann KKS GmbH vom Kunden eine Übergabebestätigung verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme die gesamte Leistung als genehmigt.
(4) Erklärt der Kunde die Mangelfreiheit der Leistung nicht innerhalb der Frist des § 6 Absatzes 2 oder teilt er KKS GmbH den Grund für eine notwendige Verlängerung der Frist gemäß § 6 Absatz 2 nicht vor deren Ablauf schriftlich mit, gilt die nach dem Auftrag zu erbringende Leistung als genehmigt, sobald diese Frist abgelaufen ist.
(5) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung durch den Kunden innerhalb der Frist des § 6 Absatzes 2 nicht festzustellen waren, sind KKS GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(6) Führt KKS GmbH auf Aufforderung des Kunden Mängelbeseitigungsarbeiten durch und stellt sich dabei heraus, dass kein Mangel vorliegt oder ein Mangel gegeben ist, der außerhalb des Verantwortungsbereiches von KKS GmbH liegt, ist der Kunde verpflichtet, KKS GmbH für die von ihr zum Zwecke der Mängelbeseitigung durchgeführten Arbeiten die ortsübliche Vergütung zu zahlen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, das ihm von KKS GmbH zugewiesene Passwort streng geheim zu halten und KKS GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Schäden, die KKS GmbH aufgrund einer durch den Kunden verschuldeten missbräuchlichen Verwendung seines Passworts entstehen, berechtigen KKS GmbH zum Schadenersatzanspruch.
(8) Der Kunde versichert, dass mit der Software von KKS GmbH veröffentlichte Inhalte weder gegen geltendes Recht noch gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen. Es ist dem Kunden untersagt, Dienstleistungen und Produkte von KKS GmbH zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen.
(9) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die er mit Hilfe der Leistung von KKS GmbH publiziert, ausschließlich verantwortlich und stellt KKS GmbH insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(10) Eine während der Laufzeit des Vertrags eintretende Änderung der Kundendaten oder -verhältnisse hat der Kunde KKS GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierunter gehört auch der Verlust der Domain.
(11) Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen gemäß § 6 Absätze 7 bis 10 berechtigen KKS GmbH zur Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
(12) Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten digitalen und physikalischen Unterlagen dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Kunden. Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Verbreitung und die der Vervielfältigung der Unterlagen und von Teilen daraus, bleiben vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Weiterverwendung innerhalb der Organisation des Kunden, ohne schriftliche Genehmigung von KKS GmbH reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§ 7 Gefahrenübergang

Gefahrenübergang für alle Leistungen von KKS GmbH ist der Zeitpunkt der Information an den Kunden über die Fertigstellung und die Bereitstellung der Leistungen. Der Kunde hat den Gefahrenübergang schriftlich mit Hilfe des von KKS GmbH bereitgestellten Abnahmeformulars zu bestätigen. Im Falle von PoS-Material ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Aufgabe der Sendung beim Boten.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle in Angeboten genannten Preise sind Nettopreise, die um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zu vermehren sind.
(2) Vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen von KKS GmbH, die über die in Angeboten enthaltenen Leistungen hinausgehen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach Aufwand auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden auf 0,25 Stunden genau. Begonnene 0,25 Arbeitsstunden werden auf volle 0,25 Arbeitsstunden aufgerundet. Falls ein Stundensatz von KKS GmbH nicht angegeben wurde, werden Stundensätze individuell nach Aufgabenstellung mit dem Kunden vor Leistungserbringung schriftlich vereinbart.
(3) Für Leistungen, die KKS GmbH nicht an ihrem Geschäftssitz (zurzeit: Dessau) erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Alle Fahrten mit Personenkraftwagen werden mit 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotelkosten werden nach Aufwand und Verpflegungsaufwendungen werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.
(4) KKS GmbH ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. KKS GmbH wird dem Kunden diese Preiserhöhungen schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 4 Monaten nach erstmaliger Erbringung der Leistung ist ausgeschlossen.
(5) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts Anderes vermerkt ist.
(6) Die vertraglich für den jeweiligen Zeitraum vereinbarte Vergütung ist, sofern eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall nicht getroffen wird, im Voraus zur Zahlung fällig.
(7) KKS GmbH behält sich vor, für Leistungen gemäß § 4 Abs. (3), (4) und (5) Vorkasse oder eine Anzahlung in Höhe von 50 %, während der Umsetzung weitere 30 % und nach Fertigstellung die übrigen 20 % der veranschlagten Rechnungssumme zu verlangen. Dies befreit den Kunden nicht von seiner Nachzahlungspflicht im Falle der nach Vertragsende festgestellten Unterzahlung durch den Kunden an KKS GmbH.
(8) Alle Forderungen von KKS GmbH gegenüber dem Kunden werden im Lastschriftverfahren beglichen, wenn im Einzelfall nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde. Zur Durchführung des Lastschriftverfahrens hat der Kunde seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren zu erteilen und KKS GmbH widerruflich zu ermächtigen, fällige Rechnungsbeträge von seinem Konto einzuziehen.
(9) Wird die Lastschriftermächtigung vom Kunden widerrufen oder ist aus sonstigen – durch den Kunden zu vertretenden – Gründen eine Durchführung der Lastschrift unmöglich, berechnet KKS GmbH aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pro misslungenem Einzugsversuch. Dies gilt auch für den Fall einer Rücklastschrift.
(10) Wurde einzelvertraglich und schriftlich die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist KKS GmbH berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden für die erste Mahnung: 5,00€, zweite Mahnung 10,00€ und dritte/letzte Mahnung 15,00€ nach Verzugseintritt  zu berechnen.
(11) Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist KKS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Ferner ist KKS GmbH berechtigt, die Leistung für den Kunden zu sperren, ohne dass der Entgeltanspruch von KKS GmbH hierdurch berührt wird.
(12) Im Falle der periodisch vereinbarten Zahlungsweise durch den Kunden wird die Restforderung von KKS GmbH über die Gesamtvertragslaufzeit gegenüber dem Kunden sofort und in einer Summe zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit mehr als einer Rate in Verzug gerät.
(13) Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch KKS GmbH schriftlich anerkannt wurden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die Ware Eigentum von KKS GmbH (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.
(2) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, wie zum Beispiel Zahlungsverzug, hat KKS GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt KKS GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. KKS GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von KKS GmbH hinweisen und KKS GmbH unverzüglich benachrichtigen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an KKS GmbH ab. KKS GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an KKS GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(5) Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für KKS GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für KKS GmbH. Werden die Liefergegenstände mit anderen KKS GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt KKS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, KKS GmbH nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwirbt KKS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde KKS GmbH anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für KKS GmbH.
(6) KKS GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt KKS GmbH die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
(7) Fotografische und grafische Lieferungen/Leistungen bleiben stets Eigentum von KKS GmbH. Der Kunde erwirbt lediglich die einfache Berechtigung, die erstellte(n) Lieferung(en)/Leistung(en) im Rahmen der Bestimmungen laut Auftrag für sich zu nutzen. Sonderabsprachen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

§ 10 Gewährleistung und Garantien

(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden KKS GmbH gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu: KKS GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Mängel und Fehler, die nach der Übergabe aufgrund von Änderungen oder Upgrades Dritter, wie zum Beispiel von E-Commerce-Plattformen, Software-Tools, Marktplätzen, auftreten und damit außerhalb des Einflussbereichs von KKS GmbH liegen, begründen keine Gewährleistungsverpflichtung zu Lasten von KKS GmbH.
(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dabei steht KKS GmbH hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung, zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber KKS GmbH nach §§ 478, 479 BGB unberührt.
(5) Schadensersatzansprüche zu den in § 11 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder KKS GmbH die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in § 11 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Absatz 1 Nummer 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Absatz 1 Nummer 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch KKS GmbH und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(7) Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung der Leistung von KKS GmbH besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. KKS GmbH haftet nicht für die Eignung der Leistung für einen bestimmten Verwendungszweck, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. KKS GmbH garantiert nicht, dass die Leistung den Anforderungen des Kunden genügt oder seinen Vorstellungen entspricht und jederzeit ohne Unterbrechungen verfügbar ist.
(8) Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen dienen nur der Beschreibung und stellen keine Garantien dar. Garantien bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von KKS GmbH.
(9) Ansprüche gegen KKS GmbH wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 11 Haftung

(1) KKS GmbH haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von KKS GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von KKS GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
(2) Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) KKS GmbH prüft nicht, ob die ihr übermittelten Inhalte, insbesondere Bilder und Texte des Kunden Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm übermittelten Inhalte allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
(4) Der Kunde stellt KKS GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit deren Grundlagen vom Kunden zu vertreten sind. Sofern KKS GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird, hat der Kunde auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten, zu tragen.

§ 12 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Vertragsbeginn ist in der Regel das Datum des Eingangs der Annahme eines Angebotes von KKS GmbH durch den Kunden per Fax, Brief oder E-Mail gemäß § 3 Absatz 2. Im Falle von Anpassungsentwicklungen (siehe § 4 Absatz 5) gilt der Tag der durchgeführten beziehungsweise fälligen Abnahme bezüglich der Anpassungsentwicklung als Vertragsbeginn. Dieser Tag gilt auch für etwaige weitere Aufträge als Zeitpunkt des Vertragsbeginns, wenn deren Gegenstand nur in Verbindung mit der Anpassungsentwicklung nutzbar ist.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrags vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(3) Ein mit dem Kunden vereinbartes Dauerschuldverhältnis betreffend Leistungen von KKS GmbH endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit, sofern es von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zu dem jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Erfolgt eine Kündigung nicht spätestens ein Monat vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Geltungsdauer, verlängert sich der Vertrag um jeweils den gleichen, ursprünglich im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch KKS GmbH gelten schwerwiegende Vertragsverstöße des Kunden sowie die Fortsetzung von sonstigen Verstößen gegen vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden trotz Abmahnung durch KKS GmbH sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse. KKS GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung auch berechtigt, wenn es zu grundlegenden Änderungen der rechtlichen oder technischen Standards im Internet kommt, die es KKS GmbH unzumutbar machen, ihre Leistung ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
(5) Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung beziehungsweise eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für 2 Monate erreicht, in Verzug, so ist KKS GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Vergütung zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn KKS GmbH einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
(6) Während des Zahlungsverzugs des Kunden ist KKS GmbH berechtigt, das Nutzerkonto des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auch während der rechtmäßigen Sperrung durch KKS GmbH verpflichtet. KKS GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Kunden wegen der Sperrung des Nutzerkontos entstehen.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm anlässlich der Vertragsdurchführung von KKS GmbH bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Das gilt insbesondere für technologische Informationen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.
(2) KKS GmbH hat das Recht, auf Messen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen sowie in Pressemitteilungen, in Fallstudien, der eigenen Website und in Werbematerial, die Marken- und Warenzeichen, den Namen, das Logo oder Slogans des Kunden zu verwenden sowie auf die von KKS GmbH erstellten Leistung als Referenzprojekt hinzuweisen und den Namen des Kunden in seine Referenzliste aufnehmen. KKS GmbH darf auf den Websites, die KKS GmbH im Kundenauftrag erstellt, einen verlinkten Hinweis auf KKS GmbH einrichten. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, so kann er den Hinweis gegen einen Aufpreis von 250,00 Euro entfernen lassen.

§14 Datenschutz

(1) Definitionen
(1.1) In dieser Ziffer 14 und in Annex 1 haben nachstehende Begriffe die folgende Bedeutung:
(1.1.1) „Verbundene Unternehmen“ bedeutet eine juristische Einheit, die Eigentümer des Kunden oder von KKS GmbH ist oder über den Kunden oder KKS GmbH Kontrolle ausübt, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Kunden oder von KKS GmbH steht, oder die unter gemeinsamer Kontrolle oder Eigentümerschaft mit entweder dem Kunden oder KKS GmbH steht (wie der Kontext es zulässt), wobei Kontrolle als direkte oder indirekte Befugnis/Macht definiert wird, die Ausrichtung des Managements und die Geschäftspolitik dieser juristischen Einheit zu bestimmen oder zu veranlassen, ob durch Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, vertraglich oder auf andere Weise;
(1.1.2) „Datenschutzgesetze“ bedeutet anwendbare Rechtsvorschriften, die persönliche Daten von natürlichen Personen schützen, inklusive insbesondere der nationalen Rechtvorschriften zur Umsetzung von Richtlinie 95/46/EC (und ab dem 25. Mai 2018 der DSGVO), nebst verbindlichen Leitlinien und Verhaltenskodizes, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden von Zeit zu Zeit herausgegeben werden;
(1.1.3) „DSGVO“ bedeutet Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr; und
(1.1.4) Die Begriffe „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „Betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ und „Verarbeitung/Verarbeiten“ haben die Bedeutung, die ihnen in den Datenschutzgesetzen gegeben wird.

(2) Beschreibung der Verarbeitung personenbezogener Daten
(2.1) In Annex 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Parteien ihr Verständnis hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die von KKS GmbH gemäß dem Vertrag verarbeitet werden sollen, dargelegt.

(3) Datenverarbeitungsbestimmungen
(3.1) Im Rahmen der Erfüllung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag haben beide Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen einzuhalten.
(3.2) Soweit KKS GmbH personenbezogene Daten für den Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeitet, wird KKS GmbH:
(3.2.1) die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeiten, um die Services zu erbringen,
(3.2.2) nur die Arten personenbezogener Daten verarbeiten, in Bezug auf die Kategorien betroffener Personen, und in der Art und Weise die zur Erbringung der Services erforderlich ist, wie in Annex 1 dargelegt, oder anderweitig schriftlich von den Parteien vereinbart wurde,
(3.2.3) alle nach Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten,
(3.2.4) angemessene Schritte unternehmen, um die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben könnten, und die vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten durch diese, zu gewährleisten,
(3.2.5) generell ermächtigt, Dritten zu gestatten die personenbezogenen Daten zu verarbeiten („Unter-Auftragsverarbeiter“), vorbehaltlich der Erfüllung der in Artikel 28 (2) und (4) DSGVO festgelegten Bedingungen durch KKS GmbH,
(3.2.6) den Kunden unverzüglich über jede Mitteilung einer betroffenen Person hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, oder über jede andere Mitteilung (einschließlich von einer Aufsichtsbehörde), die sich auf die Verpflichtungen einer Partei aus den Datenschutzgesetzen in Bezug auf personenbezogene Daten bezieht, informieren,
(3.2.7) den Kunden unverzüglich über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren, wobei eine solche Benachrichtigung alle Informationen enthält, die der Kunde vernünftigerweise benötigt, um seinen Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen nachzukommen,
(3.2.8) dem Kunden auf Anfrage mittels Korrespondenz alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, die vernünftigerweise benötigt werden, um die Einhaltung dieser Ziffer 14 nachzuweisen, und, wenn der Kunde noch berechtigte Zweifel an der Einhaltung durch KKS GmbH hat, dem Kunden, nach angemessener vorheriger Ankündigung und nicht öfter als einmal pro Kalenderjahr (außer im Falle eines begründeten Verdachts des Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 14 durch KKS GmbH), gestatten, die von KKS GmbH bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten genutzten Einrichtungen zu inspizieren und zu prüfen, sowie alle von KKS GmbH in Bezug auf die Verarbeitung unterhaltenen Aufzeichnungen, unter dem Vorbehalt, dass KKS GmbH den Zugriff auf Aufzeichnungen die vertrauliche Informationen bezüglich anderer Kunden von KKS GmbH enthalten, verweigern kann, und dass der Kunde die angemessenen Kosten trägt, die KKS GmbH im Rahmen der Ermöglichung der Prüfung entstanden sind,
(3.2.9) auf Anforderung des Kunden eine wirtschaftlich angemessene Unterstützung bieten, in Bezug auf (i) jede nach Ziffer 14, 3.2.6 erhaltene Mitteilung, sowie jede ähnliche Mitteilung, die der Kunde direkt erhalten hat; und (ii) jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich des Ergreifens geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Anweisung durch den Kunden, und
(3.2.10) die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung einstellen und, sofern der Kunde diese Option ausdrücklich schriftlich ausübt, die personenbezogenen Daten auf Anforderung des Kunden entweder zurückgeben oder sicher löschen.
(3.3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass er, wenn er personenbezogene Daten an KKS GmbH offenbart, in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen dazu befugt ist, zum Zwecke, dass KKS GmbH diese personenbezogenen Daten für die Erbringung der Dienstleistungen verarbeitet.
(4) Nutzung von de-identifizierten Daten
(4.1) Der Kunde erkennt an, dass KKS GmbH Daten von seiner Kundenbasis sammelt und nutzt, um seine Produkte und Dienstleistungen für seine Kunden zu verbessern, und diesbezügliche Forschung zu betreiben. KKS GmbH unternimmt Schritte, um die für diese Zwecke verwendeten Kundendaten zu aggregieren oder anderweitig zu de-identifizieren, und verarbeitet daher keine personenbezogenen Daten wissentlich. Soweit jedoch solche Daten in einer bestimmten Jurisdiktion als personenbezogene Daten gelten, ist KKS GmbH der Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgesetze.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Für die mit KKS GmbH auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) in Betracht kommen, finden diese keine Anwendung.
(3) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, der Geschäftssitz von KKS GmbH.
(4) KKS GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die Ankündigung einer solchen Vertragsübernahme erfolgt gegenüber dem Kunden mit einer Frist von mindestens 4 Wochen in Textform. Eine auf diese Weise angekündigte Vertragsübernahme gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht rechtzeitig in Schriftform widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde durch KKS GmbH besonders hingewiesen.
(5) Für einzelne Geschäftsbeziehungen, wie zum Beispiel Beratungen, Anpassungsentwicklungen, White Label können neben diesen Geschäftsbedingungen Sonderbedingungen gelten, die Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Diese werden mit dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart und ersetzen im Falle von Abweichungen die entsprechende Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen.
(6) Sollte eine Bestimmung des Vertrags zwischen KKS GmbH und dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.

AGB ist gültig ab 09. September 2024.